Rechtsprechung
BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung wegen Beeinträchtigung des gesetzlichen Erbrechts; Voraussetzungen der Einziehung eines erteilten Erbscheins; Testierunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tirschenreuth - VI 153/90
- LG Weiden/Oberpfalz, 13.02.1992 - 2 T 24/92
- BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89
Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Diese darf nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen oder ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 und BayObLG FamRZ 1990, 801/802).Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung, die vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/802 m. w. Nachw.).
Eine erneute Begutachtung kommt nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht sowie dann, wenn Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder wenn ein anderer Gutachter über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1990, 801/802 f. m. w. Nachw.).
- BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88
Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Dass die Beteiligte zu 2 keinen Erbschein beantragt hatte (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht der Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen derartigen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649/650 m. w. Nachw.; nunmehr auch KG Rpfleger 1990, 366/367). - BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90
Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
aa) Das Landgericht hat seine Überzeugung, der Erblasser sei im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig gewesen, in erster Linie auf das Gutachten des Landgerichtsarztes, eines Arztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, gestützt und damit dem Erfordernis der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens genügt (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742/743 und NJW-RR 1990, 1419/1420, jeweils m. w. Nachw.).
- BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85
Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte genügen auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer besonderen praktischen Erfahrung im allgemeinen den Anforderungen, die im Bereich nervenärztlicher Begutachtung des Geisteszustands an Sachverständige zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1986, 214/217). - BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70
Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte genügen auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer besonderen praktischen Erfahrung im allgemeinen den Anforderungen, die im Bereich nervenärztlicher Begutachtung des Geisteszustands an Sachverständige zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1986, 214/217). - BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90
Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
a) Die Frage, ob einem Erblasser die in § 2229 Abs. 4 BGB umschriebene Einsichtsfähigkeit gefehlt hatte und er somit als testierunfähig angesehen werden muss, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1991, 59/64 m. w. Nachw.). - BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Diese darf nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen oder ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 und BayObLG FamRZ 1990, 801/802). - BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81
Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Das Rechtsmittel war mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins statthaft (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239 m. w. Nachw.). - BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88
Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Dass die Beteiligte zu 2 keinen Erbschein beantragt hatte (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht der Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen derartigen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649/650 m. w. Nachw.; nunmehr auch KG Rpfleger 1990, 366/367). - BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
(3) Erhöhter Beweiswert kommt den Bekundungen des Hausarztes zu (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 239).